Allgemeine Vertragsbedingungen für Führungen
Mit Ihrer Rückbestätigung ist die Führung verbindlich gebucht.
Im Falle der Verspätung des Kunden ist der Fremdenführer verpflichtet, 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Die Wartezeit wird in die Führungsdauer eingerechnet. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten.
Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen gleich qualifizierten, staatlich geprüften Fremdenführer zu organisieren.
Stornobedingungen: Bis ein Monat vor der Führung keine Stornogebühr, 30 – 15 Tage vor der Führung 30 %, 14 bis 3 Tage vor der Führung 50%, danach 100% des Führungsentgelts.
Alle Preise sind steuerfrei entsprechend Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Weitere Leistungen wie Minibus und Eintritte sind nur dann inkludiert, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.
Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr – es wird keine Haftung übernommen.